Steuererklärungen

  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer

Finanzbuchhaltung

  • laufende Finanzbuchhaltung nach HGB
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen

Jahresabschluss

  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach HGB
  • Überleitung von IFRS/US-GAAP nach HGB
  • Hinterlegung / Offenlegung

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

  • Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung laufend

sonstige steuerliche Beratung

  • Bescheidprüfung
  • Kommunikation mit dem Finanzamt
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • uvm.

Preise

Die Preise richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die StBVV ist ein Gesetz, das festlegt, wie Steuerberater ihre Leistungen abrechnen dürfen. Sie sorgt dafür, dass Preise nachvollziehbar und fair bleiben. 

Die StBVV arbeitet im Wesentlichen mit drei Bausteinen:

1. Wertgebühr

Viele Leistungen werden nach dem sogenannten Gegenstandswert berechnet. Desto höher der Gegenstandswert, desto höher die Gebühr. Die StBVV gibt Tabellen vor, aus denen der Gebührenrahmen hervorgeht.

Beispiel Einkommensteuererklärung: Gegenstandswert = zu versteuerndes Einkommen

2. Zeitgebühren

Der Stundensatz wird in Rechnung gestellt.

3. Pauschalhonorare

Für einzelne Leistungen können nach Absprache Pauschalen vereinbart werden. Dies bietet sich insbesondere für wiederkehrende Aufgaben an, bspw. die monatl. Buchhaltung.

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